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Informationen zur Unfallversicherung
Was leistet eine Unfallversicherung nicht?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten u. a. folgende Ereignisse:
· Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen auch verursacht durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht.)
· Unfälle die der Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung einer Straftat erleidet;
· Unfälle die mittel- oder unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden;
· Unfälle die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen entstehen;
· Unfälle die dadurch entstehen, dass der Versicherte an Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt;
· Gesundheitsschädigung durch Strahlen;
· Unfälle die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht werden;
· Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen lässt. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis notwendig.)
· Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine Unfallverletzung in den Körper)
· Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe;
· Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht)
· Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen;
· Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen
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