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Informationen zur Hausratversicherung
Was ist im Schadensfall zu beachten?
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
· er muss den Schaden dem Versicherer unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen;
· er muss Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle melden;
· er muss der zuständigen Polizeidienststelle eine Aufstellung über abhanden gekommene Sachen einreichen;
· er muss abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sperren lassen sowie für abhanden gekommene Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einleiten;
· er muss den Schaden nach Möglichkeit abwenden oder mindern;
· er muss dem Versicherer bei der Schadensuntersuchung unterstützen und auf Verlangen schriftlich Auskünfte erteilen und Belege beibringen.
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